Tipp Versicherungsdeckung

Überprüfen sie ihre Versicherungsdeckung «Wasserschäden an Gebäuden»

In den vergangenen Jahren wurde bei Wasserleitungsbrüchen im privaten Grundstückbereich vermehrt festgestellt, dass die Versicherungsdeckung der Abonnenten eher knapp gewählt, oder gar nicht vorhanden ist.

Beachten sie, dass für Schäden am Hausanschluss ab Grundstückgrenze resp. Hausanschlusschieber der Liegenschaftsbesitzer verantwortlich ist und im Falle von Wasserleitungsbrüchen in diesem Bereich für die Kosten für das Freilegen, das Eindecken und die Reparatur der Leitung vollumfänglich aufkommen muss.

Bei Fragen nehmen Sie mit ihrer Versicherung Kontakt auf und prüfen Sie ihre Versicherungsdeckung der Gebäudewasserversicherung (geborstene Leitungen). Eine Versicherungssumme von Fr. 10'000.-- für so genannte Freilegungs- und Lecksuchkosten ist realistisch. Je nach Topografie , Rohrlänge und Belag kann die Deckung erhöht werden.

Bei Fragen in Zusammenhang mit der Wasserversorgung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.